Allgemeines
Die eltric GmbH - nachfolgend „eltric“ - übernimmt gegenüber Erstkunden für eltric-Produkte, welche unter eigenem Markenzeichen vertrieben werden (Marken: eltric, EGB und GreenLED), zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung, die dem Erstkunden gegenüber seinem Verkäufer zusteht, eine Hersteller-Garantie. Sie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften. Erstkunde ist ein Verbraucher, der als erstes das Produkt von eltric, einem Händler oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person, die das Produkt im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit wiederverkauft, erworben hat. Verbraucher im Sinn dieser Garantie ist jede natürliche Person, die Eigentümer des Produkts ist und es nicht erworben hat, um es weiterzuverkaufen. Diese Garantie ist nicht übertragbar.
Garantieschutz
eltric garantiert dem Erstkunden, dass seine Produkte frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Maßgeblich ist hierbei der Stand zum Zeitpunkt der Herstellung. Das Produkt muss den Fehler, der den Schaden verursacht hat, bereits zu diesem Zeitpunkt aufgewiesen haben. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Die Garantie gilt, falls nicht anders angegeben, für eine Frist von 2 [zwei] Jahren ab Kaufdatum des Erstkunden („Garantiezeitraum“).
Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch. Die Garantiefrist beginnt somit stets mit dem Kauf des Produktes durch den Erstkunden und endet spätestens mit Ablauf des Garantiezeitraums.
Garantievoraussetzungen und Ausschlüsse
Voraussetzung für das Eingreifen dieser Garantie ist eine fachgerechte Installation und Wartung gemäß der Bedienungs- und Betriebsanleitung. Die Montageanleitungen, Gebrauchs- und Pflegehinweise sind jedem Produkt beigefügt oder als technische Information auf den Produktverpackungen bzw. im Internet angeführt.
Ausgenommen vom Garantieanspruch sind:
Die Gültigkeit der Garantie endet bei:
Verfahren zur Geltendmachung der Garantie
Um die Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen, muss der Erstkunde dem unten genannten Garantiegeber den Material-, Herstellungs- oder Konstruktionsfehler in Textform anzeigen und das Produkt an der unten genannten Adresse zur Verfügung stellen. Die Anzeige der Fehler muss innerhalb von zwei Monaten ab Kenntnis vom Fehler erfolgen, jedenfalls vor Ablauf des Garantiezeitraums.
Wir bitten darum, für Rücksendungen zur Vermeidung von Transportschäden nach Möglichkeit die Original-Verpackung zu nutzen. Dazu besteht jedoch keine Verpflichtung.
Sofern sich der Fehler als durch diese Garantie nicht gedeckt erweist, sind die bei Versand und Transport des Produkts entstehenden Kosten vom Erstkunden zu tragen. Zusätzlich hat der Erstkunde die Kosten, einschließlich etwaiger Arbeitskosten, zu tragen, die bei der Untersuchung des Produkts entstehen. Sofern der Erstkunde nach Information über das Nichteingreifen der Garantie und die voraussichtlichen durch die Instandsetzung entstehenden Kosten dennoch die Ausführung der Instandsetzung wünscht, hat er zusätzlich die Kosten für die Ersatzteile und die Arbeitskosten zu tragen.
Sofern sich der Fehler als durch diese Garantie nicht gedeckt erweist, sind die bei Versand und Transport des Produkts entstehenden Kosten vom Erstkunden zu tragen. Zusätzlich hat der Erstkunde die Kosten, einschließlich etwaiger Arbeitskosten, zu tragen, die bei der Untersuchung des Produkts entstehen. Sofern der Erstkunde nach Information über das Nichteingreifen der Garantie und die voraussichtlichen durch die Instandsetzung entstehenden Kosten dennoch die Ausführung der Instandsetzung wünscht, hat er zusätzlich die Kosten für die Ersatzteile und die Arbeitskosten zu tragen.
Wenn ein Garantiefall vorliegt, tragen wir die Transportkosten und erstatten eventuelle verauslagte Transportkosten.
Leistungen im Garantiefall
Wenn ein Garantiefall vorliegt, wird eltric nach eigener Wahl das Produkt instandsetzen, dem Erstkunden die Kosten einer Instandsetzung durch Dritte erstatten, ein neues Produkt gleicher Art und Güte liefern oder das Produkt gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen.
Bei einer Instandsetzung durch eltric muss der Erstkunde eltric das Produkt zugänglich machen.
Wir sind nicht verpflichtet, Ein- oder Ausbaukosten zu tragen.
Gesetzliche Rechte
Ihnen stehen neben den Rechten aus der Garantie die gesetzlichen Rechte bei Mängeln zu. Sie können die gesetzlichen Rechte bei Mängeln unentgeltlich in Anspruch nehmen. Diese für Sie unter Umständen günstigeren Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
Geltungsbereich
Garantieleistungen können in allen Ländern in Anspruch genommen werden, in denen eltric mit eigener Vertriebsgesellschaft oder über einen Vertriebspartner vertreten ist.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Garantiegeber in diesem Rahmen ist:
eltric GmbH
Weiherstraße 29
D 95448 - Bayreuth
Tel.: +49 921 8 97-32
Fax.: +49 921 8 97-21
E-Mail: Info@eltric.com
Stand: Mai 2022