Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich

Die nachstehenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr mit Nicht-Verbrauchern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB und im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung unter Unternehmern nach § 14 BGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten auch dann nicht, wenn wir der Geltung nicht ausdrücklich widersprochen haben.

 

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss, Unterlagen, Unsicherheitseinrede

Die in unseren Verkaufsunterlagen, Internetangebote und auf Datenträgern enthaltenen Angebote sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart, stets freibleibend. Mit Erscheinen eines neuen Netto-Katalogs verlieren die alten Kataloge und Preislisten ihre Gültigkeit.


Zur Nutzung unseres Onlineshops ist grundsätzlich eine Registrierung notwendig. Nach abgeschlossener Registrierung erhält der Kunde die entsprechenden Zugangsdaten. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Bei Bestellungen über den Onlineshop erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail. Die Empfangsbestätigung stellt aber keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.


Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung, der Lieferschein oder die Rechnung maßgebend. Aufträge sowie mündliche Abreden über diese haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.


Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen auch elektronisch im PDF Format an eine von Ihm gewünschte E-Mail Adresse bekommt. Der Versand per Papier entfällt damit.


Tritt nach Auftragserteilung eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers ein oder wird uns eine vorher eingetretene Verschlechterung der Vermögensverhältnisse erst nach Auftragserteilung bekannt, sind wir berechtigt, nach eigener Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Im Weigerungsfall können wir vom Vertrag zurücktreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig sind.


 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die bei Vertragsabschluss gültigen Preise. Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.


Gleichzeitig geltende Rabatte und/oder Sonderaktionen können nicht kombiniert werden. Es gilt immer der höhere, derzeit geltende Rabatt. Rabatte sind nicht auf individuelle Angebote anwendbar.


Die Mengenangaben im Katalog, Internet und auf Datenträgern sind zu beachten.


Wenn nicht anders vereinbart, sind unsere Lieferungen binnen 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 3% Skonto. Für den Skonto ist der Rechnungsbetrag nach Abzug von Gutschriften maßgeblich. Zahlungen gelten erst als an dem Tage geleistet, an welchem wir über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen. Zahlungen an Angestellte oder Reisevertreter sind nur gültig, wenn diese eine Vollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen vorlegen.


Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnung zuzüglich darauf angefallener Schuldzinsen verwandt. Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet.


Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Wechsel werden nicht akzeptiert.


Bei Zahlungsverzug oder berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit sind wir berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für anstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen.


Verzugszinsen werden mit 9 % p.a. über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.


Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden.


 

§ 4 Lieferung, Lieferfrist, Gefahrübergang und Verzug

Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine steht unter dem Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig.


Die Lieferfrist beginnt nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen. Sie ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk bzw. unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.


Die Lieferfrist verlängert sich angemessen – auch innerhalb eines Verzuges – bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern können. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten für den Käufer entsprechend, falls die vorgenannten Hindernisse beim Käufer eintreten.


Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden unserer Vorlieferanten haben wir nicht einzutreten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, eventuelle Ansprüche gegen unseren Vorlieferanten an den Käufer abzutreten.


Wünsche des Käufers zur nachträglichen Reduzierung oder Stornierung eines rechtswirksamen Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen berücksichtigt werden. Sonderbestellung können nicht storniert werden, es sei denn, der Vorlieferant erklärt sich zur Rücknahme bereit.


Wird ein Auftrag vor Lieferung der Ware vom Käufer storniert, sind wir berechtigt, dem Käufer alle Kosten, die durch die Stornierung entstanden sind, zu belasten. Eine Rücknahme ist nur mit unserem vorherigen Einverständnis möglich. Die Ware ist transportsicher zu verpacken. Haben wir uns zur Rücknahme bereit erklärt, erfolgt Gutschrift des berechneten Betrages unter Abzug einer Pauschale von 20% für entstandene Kosten und Aufwand; vorausgesetzt sind einwandfreier Zustand der retournierten Ware in einwandfreier Originalverpackung, ohne Preisauszeichnung. Bei für den Käufer speziell angefertigten oder speziell beschafften Waren ist eine Vertragsaufhebung und Rücknahme generell ausgeschlossen.


 

§ 5 Verpackung

Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen, soweit von uns gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird. Der Käufer ist in diesem Falle verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsorgungsunternehmen zu übergeben.


Mehrwegverpackungen (Behälter, Paletten, Trommeln usw.) werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist uns vom Käufer innerhalb von 14 Tagen, schriftlich anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt dies, sind wir berechtigt, ab der dritten Woche 20% des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Leihgebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird.


 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Bei Waren, die der Käufer im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir nach Mahnung zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.


Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit uns nicht gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung und dem Verarbeitungswert. Wird die Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware gemäß § 947, § 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.


Wir ermächtigen den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen. Wir werden von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.


Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.


Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 30%, so sind wir insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über.


 

§ 7 Mängelrügen, Gewährleistung, Haftung

Für Mängel im Sinne des § 434 BGB haften wir nur wie folgt: Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche und/oder erkannte Mängel und Falschlieferungen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. Fehlmengen müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen angezeigt werden. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmannes gem. § 377 HGB bleiben unberührt.


Durch die Herstellung bedingte Abweichungen in Maßen und Gewichten, usw. sind – sofern keine Beschaffenheitsgarantie vorliegt – im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig.


Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist, bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers beauftragten Sachverständigen erfolgte.


Der Käufer ist verpflichtet, uns die Möglichkeit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen bzw. auf unser Verlangen die beanstandete Kaufsache oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung.


Für Ware, die als mindere Qualität verkauft wurde, ist bezüglich der ausdrücklich bezeichneten Minderqualität eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen.


Bei berechtigten Beanstandungen sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen.


Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat uns der Käufer unverzüglich zu informieren.


Rückgriffsansprüche gem. § 478, § 479 BGB bestehen nur bei berechtigter Inanspruchnahme und nur im gesetzlichen Umfang, nicht dagegen für nicht mit uns abgestimmte Kulanzregelungen. Es gelten die allgemeinen Untersuchungs- und Rügeplichten.


Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 ( Bauwerke und Sachen für Bauwerke ), § 479 (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 ( Baumängel ) BGB längere Fristen vorschreibt. Für Schadenersatzansprüche gilt die allgemeine Haftungsbegrenzung des § 8.


 

§ 8 Allgemeine Haftungsbegrenzung

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Garantiefällen oder wenn das Produkthaftungsgesetz greift.


Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden oder Vorsatz vorliegt.


 

§ 9 Datenverarbeitung

Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung verarbeiten. Weitere Infos im Internet.


 

§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Leistungen ist grundsätzlich am Hauptsitz der eltric GmbH in Bayreuth. Eltric ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.


 

§ 11 Urheberrechte

Die Urheberrechte an der Gestaltung, dem Inhalt und der Bilder in dieser Website verbleiben grundsätzlich bei uns. Eine Verwendung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Bestätigung gestattet.


Für die Verwendung von Links oder Hyperlinks von anderen Websites oder Webpages übernehmen wir keine Haftung oder Verantwortung für deren Inhalt.


 

§ 12 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.


 

Stand 13.06.2024

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