Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert mit verschiedenen Programmteilen die Effizienz von Gebäuden, u.a. auch die Sanierung von Beleuchtung im Rahmen der Einzelmaßnahmen (EM) bei Nichtwohngebäuden (NWG). Die Förderung läuft auschließlich über die BAFA und kann nur dort beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.bafa.de
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bündelt ab 2021 die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030. Die BEG-Förderung fördert und unterstützt die energetische Gebäudesanierung zur weiteren Reduzierung der CO2-Emissionen.
Gefördert werden Investitionen in die Anlagentechnik Ihres Gebäudes mit 15%
Das gilt für den Austausch oder die Optimierung der bestehenden Beleuchtungssysteme, der Steuerung und Regelungstechnik sowie der Komponenten für ein Energiemanagementsystem zum Zweck der Energieeffizienzsteigerung. Die Beleuchtungssanierung lohnt sich für Unternehmen und private Einrichtungen daher gleich mehrfach – denn mit dem Umstieg auf LED lassen sich durch das Förderprogramm mit geringen Investitionskosten hohe Energiekosten einsparen.
Auch im Hinblick auf das Verbot von Kompaktleuchtstofflampen, Hochvolt-Halogenlampen linear und NV-Halogenlampen zum 01.09.2021 sowie der erweiterten Ausphasung von T8 Leuchtstofflampen und weiteren Leuchtmittel ab dem 01.09.2023 kann dies – insbesondere in Anbetracht der steigenden Energiepreise – heute schon sehr lohnend für Sie, Ihr Unternehmen oder Ihre Liegenschaften sein.
Wer wird gefördert
|
Was wird gefördert? Anlagentechnik für Nichtwohngebäude (NWG)
|
Grundlagen und Fristen
Die Antragsstellung muss über einen unabhängigen, externen Energieeffizienz-Experten beim Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA erfolgen. |
Wie wird gefördert?
|