Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert mit verschiedenen Programmteilen die Effizienz von Gebäuden, u.a. auch die Sanierung von Beleuchtung im Rahmen der Einzelmaßnahmen (EM) bei Nichtwohngebäuden (NWG). Die Förderung läuft auschließlich über die BAFA und kann nur dort beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.bafa.de

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bündelt ab 2021 die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030. Die BEG-Förderung fördert und unterstützt die energetische Gebäudesanierung zur weiteren Reduzierung der CO2-Emissionen.

Gefördert werden Investitionen in die Anlagentechnik Ihres Gebäudes mit 15%

Das gilt für den Austausch oder die Optimierung der bestehenden Beleuchtungssysteme, der Steuerung und Regelungstechnik sowie der Komponenten für ein Energiemanagementsystem zum Zweck der Energieeffizienzsteigerung. Die Beleuchtungssanierung lohnt sich für Unternehmen und private Einrichtungen daher gleich mehrfach – denn mit dem Umstieg auf LED lassen sich durch das Förderprogramm mit geringen Investitionskosten hohe Energiekosten einsparen.

Auch im Hinblick auf das Verbot von Kompaktleuchtstofflampen, Hochvolt-Halogenlampen linear und NV-Halogenlampen zum 01.09.2021 sowie der erweiterten Ausphasung von T8 Leuchtstofflampen und weiteren Leuchtmittel ab dem 01.09.2023 kann dies – insbesondere in Anbetracht der steigenden Energiepreise – heute schon sehr lohnend für Sie, Ihr Unternehmen oder Ihre Liegenschaften sein.

Wer wird gefördert

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
  • Eigentümer, Pächter, Mieter

Was wird gefördert?

Anlagentechnik für Nichtwohngebäude (NWG)

  • Einbau, Austausch oder Optimierung der Beleuchtung in energieeffizientere Systeme sowie der Steuerung, Regelung und der Komponenten für ein Energiemanagementsystem
  • Voraussetzungen Beleuchtung: Lichtausbeute bei LED-Lichtbandleuchten mind. 140 lm/W, ansonsten 120 lm/W bei allen anderen Beleuchtungssystemen und Lichtstromerhalt (L80) bei 50.000 Betriebsstunden
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11

Grundlagen und Fristen

  • Mindestwert Investitionsvolumen: 2.000 €
  • Höchstgrenze Förderfähige Kosten: Maximal 1.000 €/m² Nettogrundfläche (insgesamt maximal 15 Mio. € je Zusage)
  • Baubegleitung: Maximal 5 €/m² Nettogrundfläche (insgesamt maximal 20.000 € je Zusage)
  • Externer Energieeffizienz-Experte: 80 % der Kosten (insgesamt max. 8.000 €)
  • Förderanträge sind vor Beginn des Sanierungsvorhabens zu stellen
  • Laufzeit des Förderprogramms: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2030

Die Antragsstellung muss über einen unabhängigen, externen Energieeffizienz-Experten beim Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA erfolgen.

Den passenden Experten finden Sie über www.energie-experten.org

Wie wird gefördert?

  • Fördersatz: 15% für Einzelmaßnahmen und 50% für Antragstellung und Baubegleitung
  • Als Zuschuss ausschließlich über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • Das Förderprogramm unterliegt nicht dem EUBeihilferecht.
  • Für Städte und Gemeinden gibt es das BMKU Förderprogramm im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative
Gerne stehen wir für Fragen und Informationen zu unseren förderfähigen Produkten zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach unter info@eltric.com oder telefonisch unter + 49 921 897-32. Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
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